Liebe Eltern,
wir hoffen, Sie und Ihre Kinder hatten auch ein wenig erholsame Zeit in den Ferien.
Die neuen Rahmenbedienungen sind gerade erst gestern von der Behörde bekanntgegeben worden, hier für Sie zusammengefasst.
Die Gruppeneinteilungen haben Sie sicherlich schon von den Klassenleitungen erhalten, sodass der Start am Montag für Sie geklärt ist. Die Vorschuleltern müssen bitte schnellst möglich die Abfrage beantworten!
Gruppe 1 Unterricht montags, mittwochs und freitags 14.tägig, Gruppe 1 startet 15.3., 17.3. und 19.3.
Gruppe 2 Unterricht dienstags, donnerstags und freitags 14-tägig, Gruppe 2 startet 16.3. und 18.3.
Zu beachten ist folgendes:
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Die Schulpflicht ist weiterhin ausgesetzt, sollten Sie ihr Kind weiterhin zuhause behalten, melden Sie dies bitte per Mail bei den Klassenleitungen an.
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Reiserückkehrformular – muss am Montag verlässlich von jedem Kind vorliegen!
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Maskenpflicht
VSK- SuS brauchen keine Masken tragen, dürfen es aber, wenn die Eltern es möchten.
Klasse 1- 4 alle Kinder tragen verpflichtend und durchgängig med. Masken oder FSP 2 Masken. Bitte versorgen Sie Ihre Kinder damit verlässlich! Immer wenn Kinder im Gebäude sind, werden Masken getragen. In der Pause, beim Essen oder bei Präsentationen dürfen die Masken abgesetzt werden.
Zusätzlich ist es im Sport-, Musik-und Theaterunterricht bei einem Abstand von 2,5 Meter erlaubt die Maske abzusetzen.
Alle Erwachsenen tragen med. Masken oder FSP 2 Masken.
Eine Befreiung einzelner Schülerinnen und Schüler oder Beschäftigter von der Maskenpflicht kann die Schulleitung nur auf der Grundlage eines aktuellen qualifizierten ärztlichen Attestes erteilen. Dabei genügt es nicht, wenn ein Arzt attestiert, die oder der Betroffene sei „aus gesundheitlichen Gründen“ nicht in der Lage, eine Maske zu tragen. Vielmehr muss sich aus dem Attest nachvollziehbar ergeben, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund der Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske in der Schule zu erwarten sind. Relevante Vorerkrankungen sind im Attest zu benennen. Ein qualifiziertes Attest muss darüber hinaus zweifelsfrei erkennen lassen, dass
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ein zugelassene Ärztin bzw. ein zugelassener Arzt
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im Rahmen einer persönlichen Untersuchung der Patientin/des Patienten
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ein ordnungsgemäßes Attest (Name Patient, Stempel Praxis, Datum etc.)
erstellt hat. Entspricht ein Attest den o.g. Vorgaben, so ist es zu akzeptieren und durch die Schulleitung mit der oder dem Betroffenen abzustimmen, wie eine Teilnahme am Unterricht bzw. ein Einsatz an Schule erfolgen kann, ohne dass von ihr bzw. ihm eine Ansteckungsgefahr ausgeht.
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Notbetreuung
Die Schulbehörde appelliert jedoch an Sie, nur im echten Notfall die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Bitte überprüfen Sie alle anderen Möglichkeiten – Krankentage, Kooperation mit anderen Eltern.
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Vorschulkinder werden nun auch im Wechselunterricht beschult.
Deshalb bitten wir alle VSK-Eltern, den Bedarf der Notbetreuung an Frau Hauschild und Frau Kiehlmann zurückzumelden. Bitte beantragen Sie nur in Notfällen die Betreuung außerhalb des Wechselunterrichts.
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Testungen sind bereits für das Personal eingetroffen, sodass alle erwachsenen Personen vor Ort einen Selbsttest durchführen können.
Die Testungen für die Kinder sollen ab dem 22.März zur Verfügung stehen.
Herzliche Grüße aus dem Leitungsteam
Bitte antworten Sie direkt Frau Hauschild und Frau Kiehlmann
Name der Schülerin / des Schülers: __________________________
Bitte denken Sie unbedingt daran, Ihr Kind ggf. vom Mittagessen abzumelden oder anzumelden!
Klasse: ______________________________________________
Geschwister/Klasse________________________________________
Ich beantrage Notbetreuung für folgende Zeiten:
Notbetreuung
8.00-13.00 |
bis 14.00 |
bis 15.00 |
bis 16.00 |
bis 17.00 (kostenpflichtig, daher nur bei vorheriger Buchung |
bis 18.00 (kostenpflichtig, daher nur bei vorheriger Buchung) |
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Montag |
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Dienstag |
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Mittwoch |
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Donnerstag |
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Freitag |
Datum Unterschrift der Eltern